Wildtierschützer-Lehrgang

Dieser Fortbildungs-Lehrgang dient als Nachweis der fachlichen Qualifikation, um sich bei der Unteren Jagdbehörde als Wildtierschützer bestätigen zu lassen.
Sie erweitern mit diesem Lehrgang Ihr Fachwissen. Namhafte Fachleute vermitteln Ihnen die neuesten Erkenntnisse aus Lehre und Forschung und geben ihre Praxiserfahrung weiter. Außerdem beinhaltet dieser Lehrgang auch die Voraussetzung zur kundigen Person und die Entnahme der Trichinenproben durch den Jäger beim Schwarzwild und Nutria. Als bestätigter Wildtierschützer sind Sie auch Jagdausübungsberechtigter, d.h., Sie dürfen z.B. Jagdgäste führen. Bei größeren Jagden können Sie neben der täglichen Revierbetreuung auch Leitungs- und Führungsfunktionen übernehmen. Um Sie auf diese Aufgaben vorzubereiten, umfasst der Lehrgang folgen Lehrinhalte:
Ausbildungsschwerpunkte sind Grundkenntnisse in folgenden Bereichen:

• Durchführung von Wildtiermonitoring-Maßnahmen
• Umgang mit Wildtieren im Siedlungsraum
• Anforderungen an die Jagd in Schutzgebieten
• Störungsquellen für Wildtiere und Maßnahmen zur Störungsreduzierung
• Umgang mit Wildtieren im Bereich der Verkehrsinfrastruktur
• Maßnahmen zur Lebensraumgestaltung, Wildtierschutz vor Haustieren (rechtliches Instrumentarium, Kommunikation und Präventivmaßnahmen)
• Kommunikation mit privaten und öffentlichen Akteuren, einschließlich Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Lernort Natur)
• Jagd- und Waffenrechtliche Grundlagen
• Unfallverhütungsvorschriften JAGD; Umgang mit Motorsäge im Jagdbetrieb
• Wildkrankheiten / Wildbrethygiene / Vermarktung von Wild
• Entnahme von Proben zur Trichinenuntersuchung
• Organisation und Durchführung von Bewegungsjagden

Ausbildungsdauer: Dieser Lehrgang dauert 6 Tage. Im Interesse der Teilnehmer haben wir den Lehrgang in zwei Abschnitte (jeweils Freitag, Samstag und Sonntag, von 8:00 bis 18:00 Uhr) gegliedert.

Teilnehmerkreis: Jagdscheininhaber
Ausbildungsort: 77704 Oberkirch-Zusenhofen, Schulstraße 13, (im Untergeschoss der Grundschule)
Teilnahmegebühr: 460,- € (einschl. MWST.) Die Unterrichtsgebühr ist mit der Anmeldung fällig und spätestens bei Kursantritt zu bezahlen. Sie ist eine reine Schulungsgebühr und enthält keine weiteren Kosten, wie z.B. für Lehrmaterial, Verpflegung, Unterbringung etc.

Falls Sie an einem dieser Lehrgänge teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte über das Kontaktformular der Homepage oder per E-Mail bei uns an.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Termin und Ort: siehe unter Termine